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Grundsätze und Strategien

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken – ESG (Environment, Social, Governance) – der DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG (nachfolgend „AIF-KVG“ genannt)

In Bezug auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Verwaltung von Investmentvermögen hat die AIF-KVG verschiedene immobilienbezogene Nachhaltigkeitskriterien identifiziert und die mit ihnen in Zusammenhang stehenden Risiken ermittelt.

Zu nennen sind hier insbesondere folgende immobilienbezogene Nachhaltigkeitskriterien: Anschluss an ÖPNV, Entfernung zu relevanten Einrichtungen, Immissionssituation, Lage bezüglich Naturgefahren und Umweltrisiken, Versiegelungsgrad eines Grundstücks, Eignung eines Grundstücks für die Nutzung erneuerbarer Energie, Elektromagnetische Felder, Radon, Freiflächengestaltung, Dauerhaftigkeit/Langlebigkeit von Gebäuden, Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit, Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit, Umbaubarkeit/Umnutzbarkeit, Flächeneffizienz, Barrierefreiheit, hindernisfreies Bauen, gestalterische und städtebauliche Qualität, energetische Eigenschaften, Wärmeschutz, Effizienz der Energieversorgung, Art des Energieträgers, bauphysikalische Eigenschaften (thermischer Komfort, Schallschutz, Raumakustik, Raumluftqualität, Belichtung und Beleuchtung) Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit und Begrünung.

Nachhaltigkeitsrisiken:

Das Eintreten eines Ereignisses oder einer Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environment, Social, Governance, im Folgenden „ESG“), dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition und damit auf die Wertentwicklung des AIF haben könnte, wird als Nachhaltigkeitsrisiko betrachtet.

Nachhaltigkeitsrisiken können erheblich auf andere Risikoarten wie z.B. Marktrisiken oder Operationelle Risiken einwirken und das Risiko innerhalb dieser Risikoarten wesentlich beeinflussen.

Risiko aus fehlender Nachhaltigkeit:

Nachhaltigkeitskriterien sind zu entscheidenden Kriterien auf dem Immobilienmarkt geworden. Dazu zählen z.B. der Anschluss an den ÖPNV, Entfernung zu relevanten Einrichtungen, die Immissionssituation, ihre Lage bezüglich Naturgefahren und Umweltrisiken, Versiegelungsgrad eines Grundstücks, Eignung eines Grundstücks für die Nutzung erneuerbarer Energien, elektromagnetische Felder, Radon, Freiflächengestaltung, Dauerhaftigkeit/Langlebigkeit von Gebäuden, Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit, Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit, Umbaubarkeit/Umnutzbarkeit, Flächeneffizienz, Barrierefreiheit, hindernisfreies Bauen, gestalterische und städtebauliche Qualität, energetische Eigenschaften, Wärmeschutz, Effizienz der Energieversorgung, Art des Energieträgers und bauphysikalische Eigenschaften wie thermischer Komfort, Schallschutz, Raumakustik, Raumluftqualität, Belichtung und Beleuchtung.
Mieter und Immobilienkäufer suchen zunehmend nach Immobilien, die verschiedenste Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Stellen sich die von dem AIF erworbenen Immobilien als nicht oder nicht ausreichend nachhaltig dar, wird sich dies negativ auf die Nachfrage nach gerade solchen Immobilien auswirken. Die in solchen Immobilien belegenen Mietflächen werden schwieriger an gute und zuverlässige Mieter vermietbar sein und potentielle Immobilienkäufer werden die Kosten einer nachhaltigen Nachrüstung der Immobilien bei ihren Kaufpreisangeboten zu Lasten des AIF einpreisen. Dies könnte jeweils zu einer Reduzierung bis zu einem vollständigen Wegfall der Auszahlungen an die Anleger führen.

Risiken in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsanforderungen:

Nachhaltigkeit hat sich in allen Lebensbereichen zu einem zentralen Kriterium entwickelt. Dies betrifft auch den Immobilienmarkt. Nachhaltiges Leben ist insbesondere auch politisch gewollt. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass die Begründung bestimmter Nachhaltigkeitseigenschaften für Immobilieneigentümer zur gesetzlichen Pflicht werden. Die dann ggf. notwendige Nachrüstung von Immobilien unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten wird mit Kosten verbunden sein, die der AIF tragen muss. Gleiches gilt, wenn eine nachhaltigkeitsorientierte Immobiliennachrüstung zwar nicht gesetzlich angeordnet, aber zur Beseitigung von Gefahren oder zur Herstellung einer vertretbaren Wohnqualität notwendig ist. Ebenso kann eine Immobiliennachrüstung geboten sein, um negative Presse, Rufschädigung und public shaming zu vermeiden. Die mit der Immobiliennachrüstung zusammenhängende Kostenbelastung (z.B. CO₂-Steuer) könnte zu einer Verringerung der Auszahlung an die Anleger führen.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Die AIF-KVG wird ihre Verwaltungstätigkeit zwar danach ausrichten, sich aus Nachhaltigkeitskriterien für den AIF bzw. deren Anleger ergebende Risiken nach Möglichkeit zu vermeiden, eine umfassende Berücksichtigung der Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf die oben genannten oder auf anderweitige Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgt für die von der AIF-KVG verwalteten AIF zum jetzigen Zeitpunkt und bis auf Weiteres jedoch nicht.

Der Erwerb von Bestandsimmobilien hängt vom konkreten Immobilienangebot in einem begrenzten Marktsegment ab. Die Bestandsimmobilien müssen der Natur der Sache nach aus diesem Grunde so erworben werden, wie sie stehen und liegen. Eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien würde das Immobilienangebot so verringern, dass das Fondsziel renditeträchtige Immobilien an guten Standorten zu erwerben nicht mehr umsetzbar wäre.


Vergütungspolitik

Grundsätze der Vergütungspolitik der DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG (nachfolgend „AIF-KVG“ genannt)

Um den potenziell schädlichen Auswirkungen schlecht gestalteter Vergütungsstrukturen auf ein solides Risikomanagement und auf die Risikobereitschaft von Einzelpersonen entgegenzuwirken, hat die AIF-KVG für Mitarbeiter, die gem. § 37 Abs. 1 S. 1 KAGB als Risikoträger fungieren bzw. für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen eine Vergütungspolitik festgelegt, die einem soliden und wirksamen Risikomanagement entspricht. Die Vergütungspolitik der AIF-KVG steht in Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der AIF-KVG und der von ihr verwalteten Investmentvermögen sowie den Interessen der Anleger dieser Investmentvermögen.

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter und Führungskräfte der AIF-KVG, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf die Risikoprofile der AIF-KVG oder auf die Risikoprofile der von ihr verwalteten Investmentvermögen auswirkt, von der Vergütungspolitik betroffen. Dies umfasst die Geschäftsführer und Führungskräfte, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen sowie alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie die Führungskräfte und Risikoträger. Zentrales Element der Vergütungspolitik ist die konsequente Ausrichtung des Vergütungssystems an den strategischen Unternehmenszielen der AIF-KVG.

Die AIF-KVG zahlt ihren Mitarbeitern auf allen Ebenen eine feste Vergütung, die monatlich anteilig an den jeweiligen Mitarbeiter ausgezahlt wird; es können zudem auch geldwerte Vorteile, z.B. in Form eines Dienstwagens oder Mitarbeitergutscheine, vereinbart werden. Die Vergütungspolitik bezieht Nachhaltigkeitsrisiken insofern mit ein, als durch die Zahlung einer festen Vergütung keine konkreten Anreize gegeben werden, solche Risiken einzugehen.

Die AIF-KVG hat aufgrund ihrer Größe bzw. der Größe der von ihr verwalteten Investmentgesellschaft und der Komplexität ihrer Geschäfte derzeit von der Einrichtung eines Vergütungsausschusses abgesehen.

Auf Verlangen in Schriftform oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) werden die Informationen von der AIF-KVG in schriftlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt.


Umgang mit Interessenkonflikten

Grundsätze des Interessenkonfliktmanagements der DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG (nachfolgend „AIF-KVG“ genannt)

Die AIF-KVG ist verpflichtet, die Interessen der Anleger der von ihr verwalteten AIF im Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeit stets zu beachten. Durch die Einführung von angemessenen Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten, bzw. wo diese nicht vermieden werden können durch die Ermittlung, Beobachtung, Offenlegung und gegebenenfalls Beilegung dieser Interessenkonflikte, können Interessenkonflikte frühzeitig erkannt und nach Möglichkeit vermieden werden. Treten im Einzelfall unvermeidbare Konflikte auf, so werden diese unter Beachtung der Interessen der Anleger bzw. des jeweiligen AIF gelöst. Bei Konflikten mit Interessen Dritter sind diese zugunsten der Interessen der eigenen Anleger und des AIF zu lösen.

Die AIF-KVG hat die für ein erfolgreiches Interessenkonfliktmanagement erforderlichen Mittel und Verfahren in ihre Geschäftsprozesse implementiert. Die verwendeten Grundsätze und Verfahren vermeiden dabei unter Berücksichtigung des Wertes des Investmentvermögens und der Anlegerstruktur eine Beeinträchtigung von Anlegerinteressen durch unangemessene Kosten, Gebühren und Praktiken.

Sollten trotz umfassender Vorsorge Interessenkonflikte auftreten, ist die AIF-KVG dazu verpflichtet, ihre Anleger darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Information erfolgt, sobald bekannt wird, dass die von der AIF-KVG implementierten organisatorischen Maßnahmen zur Ermittlung, Vorkehrung, Beilegung und Beobachtung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um eine negative Beeinträchtigung von Anlegerinteressen zu vermeiden.


Ausübung von Stimmrechten

Strategien für die Ausübung von Stimmrechten durch die DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG (nachfolgend „AIF-KVG“ genannt)

Die Investmentvermögen investieren entsprechend der jeweiligen Anlagebedingungen in Immobilien, Immobilienobjektgesellschaften sowie in Bankguthaben. Bei Beteiligungen an Immobilienobjektgesellschaften übt das Investmentvermögen immer beherrschenden Einfluss über die Immobilienobjektgesellschaften aus. Die Ausübung der Stimmrechte erfolgt in diesen Fällen ausschließlich zum Nutzen des betreffenden AIF und seiner Anleger entsprechend der Anlegestrategie des jeweiligen Investmentvermögens.


Beschwerdemanagement

Beschwerdemanagementgrundsätze der DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG

Unsere Verwaltungstätigkeit ist darauf ausgelegt, unsere Anleger umfassend zufrieden zu stellen. Sollte uns dies einmal nicht gelingen, steht Ihnen unsere Beschwerdestelle zur Verfügung.

Wir informieren Sie unverzüglich über den Eingang Ihrer Beschwerde und das Verfahren zur Klärung des Sachverhalts in unserem Hause und werden Ihr Anliegen zeitnah bearbeiten. Innerhalb von zehn Arbeitstagen erhalten Sie eine Antwort auf Ihre Beschwerde. Sollte uns dies nicht gelingen, erhalten Sie eine Zwischeninformation zum Bearbeitungsstand Ihres Anliegens.

Ihre Anfrage ist kostenfrei.

Bitte reichen Sie Anregungen und Beschwerden in deutscher Sprache und unter Angabe Ihrer Kontaktdaten schriftlich per Post oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bei uns ein.

Die Postanschrift lautet:

DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG
Anlegerverwaltung
Kurfürstendamm 188 (3.OG)
10707 Berlin

Sollten Sie mit unserer Antwort nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu wenden.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht lauten:

Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZR 3
Graurheindorfer Straße 108
D-53117 Bonn


Ausführung von Aufträgen

Grundsätze für die Auftragsausführung der DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG (nachfolgend „AIF-KVG“ genannt)

Die AIF-KVG ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und verwaltet Investmentvermögen (AIF) mit dem Anlageschwerpunkt Immobilien. Sie unterliegt bei ihrer Tätigkeit den Vorschriften des KAGB sowie weiterer aufsichtsrechtlicher Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen der Aufsichtsbehörden.

Für die Ausführung von Geschäften für Rechnung der von der AIF-KVG verwalteten AIF gelten klare Grundsätze, die die marktgerechte Abwicklung und die Gleichbehandlung der Anleger gewährleisten.

Tifft die AIF-KVG im Rahmen ihrer Portfolioverwaltung Handelsentscheidungen zum Kauf oder Verkauf von Immobilien, handelt sie stets im besten Interesse der von ihr verwalteten AIF und deren Anleger. Die Zuordnungen der zu erwerbenden Immobilien und Immobilienobjektgesellschaften zu den einzelnen AIF wird vor Vertragsschluss verbindlich festgelegt und bei den Ankaufsunterlagen dokumentiert. Die AIF-KVG stellt sicher, dass sowohl Käufe als auch Verkäufe entsprechend der Anlagestrategie, den Anlagezielen und dem Risikoprofil der verwalteten AIF durchgeführt werden.